Grundlage ist das Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III). Die Agentur für Arbeit fördert
Lehrgangskosten und zahlt einen Lohnkostenzuschuss auf das Entgelt der Weiterbildungszeit,
gestaffelt nach Betriebsgröße
. Die Weiterbildung umfasst immer 20 h pro Woche;
der förderfähige Gehaltsanteil ergibt sich daraus, wie viele Wochenstunden im Arbeitsvertrag stehen.
Das Honorar der Förderschmiede wird erfolgsabhängig aus dem bewilligten Lohnkostenzuschuss beglichen.
Alle Werte sind eine unverbindliche Modellrechnung; die tatsächliche Bewilligung erfolgt durch die
Agentur für Arbeit.